Österreich ist ein Land, das wie kaum ein anderes zum Motorradfahren einlädt. Insbesondere, wenn die kalten Monate vorüber sind und sonniges Wetter wieder Berge, Täler, Wälder und Wiesen bescheint, freuen sich viele auf die ersten ausgedehnten Touren durch all die schönen Landschaften.
Doch auch für alltägliche Fahrten und Pendelei ist dann ein Motorrad oft das präferierte Fortbewegungsmittel. Zu Beginn der Saison arbeiten Zulassungsstellen entsprechend im Hochbetrieb. Wer sein Motorrad anmelden, die Kosten in Österreich im Voraus prüfen und überhaupt alles beachtenswerte zum Thema erfahren will, erhält hier die nötigen Infos kompakt als Ratgeber. Dieser ist im Übrigen auch für all jene sinnvoll, die über einen Zeitraum von einem Jahr oder mehr ihr Bike in der Alpenrepublik halten und regelmäßig ausführen wollen.
Grundsätzliche Voraussetzung: die Haftpflichtversicherung
Der erste Schritt einer jeden Motorrad-Zulassung in Österreich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese ist Voraussetzung für jede Anmeldung eines Kraftfahrzeugs und somit auch für Motorräder und Mofas, welche im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen.
- Nach Abschluss schickt die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Versicherungsbestätigung an die nächste zuständige Zulassungsstelle.
- Es ist empfehlenswert, die Versicherungsbestätigung rechtzeitig anzufordern beziehungsweise sich über die Bearbeitungszeit zu informieren, da dieser Vorgang manchmal auch etwas länger dauern kann aber eben Voraussetzung für die Anmeldung des Motorrads ist.
Welche Zulassungsstelle ist zuständig?
Wichtig zu wissen ist, dass die Anmeldung eines KFZ nicht einfach so bei jeder Zulassungsstelle erfolgen kann. Welche Adresse die richtige ist, hängt stattdessen von der Versicherungsgesellschaft ab, wo die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde sowie vom eigenen Hauptwohnsitz. Der Versicherungsverband Österreich bietet online eine Übersicht aller Bezirke und ihrer jeweils zuständigen Zulassungsstellen.
Tritt der Fall ein, dass die ausgewählte Versicherung in einem bestimmten Bezirk jedoch keine eigene Zulassungsstelle führt, so muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Anmeldung übernehmen.
Ob und wo dies der Fall ist, erfährt man freilich von den jeweiligen Institutionen und bekommt nach Versicherungsabschluss die entsprechende Auskunft.
Welche Unterlagen für die Motorrad-Zulassung werden benötigt?
Ganz wichtig ist, dass beim Gang zur Zulassungsstelle auch alle nötigen Unterlagen im Gepäck sind, sodass der Vorgang reibungslos abläuft und nicht etwa ein erneuter Termin wahrgenommen werden muss oder man gänzlich unverrichteter Dinge abgewiesen wird.
Ist also, wie oben beschrieben, die Versicherung ordnungsgemäß abgeschlossen und die Versicherungsbestätigung an die zuständige Zulassungsstelle gesandt, so ist nun auf folgende Dokumente zu achten:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmeldenden – zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Meldebestätigung über den Wohnsitz (wird in fast allen Zulassungsstellen inzwischen automatisch beim zentralen Melderegister abgefragt)
- Genehmigungsnachweis für das Motorrad – Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung (wurde das Motorrad schon einmal angemeldet, genügt das Fahrzeug-Genehmigungsdokument der letzten Zulassung)
- Kaufvertrag oder entsprechender Besitznachweis
- Vollmacht, falls der Anmeldende nicht der Halter des Motorrads ist
Für gebrauchtes Motorrad wichtig: Gültiges Prüfgutachten
Neben den aufgelisteten Unterlagen ist unter Umständen noch unbedingt auf ein gültiges und positives Gutachten nach Paragraph 57a des Kraftfahrgesetzes zu achten.
Das betrifft in jedem Fall jene, die ein gebrauchtes Motorrad anmelden wollen. Anders als bei Autos etwa darf das als „Pickerl“ bezeichnete Gutachten bei Motorrädern nicht älter als ein Jahr sein.
Was kostet die Motorrad Anmeldung in Österreich?
Wenn alle nötigen Unterlagen mitgeführt wurden und es nichts zu beanstanden gibt, besteht die Anmeldung am Ende beinahe nur noch aus einer Unterschrift. Das Ausfüllen von Formularen wird nicht notwendig und die Kennzeichentafeln gibt es auch direkt mitsamt der Zulassungsbescheinigung und dem aktuell gültigen Pickerl ausgehändigt.
Allerdings sind noch vor Ort die jeweiligen Kosten zu begleichen, was entweder via Kartenzahlung oder per Barzahlung am Automaten erfolgen kann.
Die Kosten setzen sich im Jahr 2021 wie folgt zusammen:
- EUR 119,80 für den Behördenanteil als gesetzliche Zulassungsgebühr
- EUR 49,70 für die Bearbeitungsleistung
- EUR 13,- für die standardmäßigen Kennzeichentafeln
- EUR 1,90 für die Begutachtungsplakette („Pickerl“)
- EUR 1,10 für die Abfrage des zentralen Melderegisters
Damit belaufen sich die Kosten der Motorrad Zulassung in Österreich auf 185,50 Euro.
Zulassungsschein im Scheckkartenformat kostet extra
Seit einiger Zeit ist es übrigens möglich, sich den Zulassungsschein im Form einer Scheckkarte aushändigen zu lassen. Standardmäßig handelt es sich hierbei um ein größeres Papierdokument, das eben bei allen Fahrten mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen ist. Entsprechend komfortabler ist es also, diesen Zulassungsschein als Scheckkarte neben dem Führerschein in der Brieftasche zu haben.
Erfolgt die Beantragung direkt bei der Zulassung, wird der Scheckkarten-Zulassungsschein innerhalb von zwei Wochen per Post an den Hauptwohnsitz geliefert. Für die Zwischenzeit wird eine vorläufige Papier-Version ausgehändigt, welche mit Erhalt der Karte ihre Gültigkeit verliert. Die Beantragung der Scheckkarten ist allerdings kostenpflichtig. Wer sich also hierfür entscheidet, muss noch 23,80 Euro zu den Kosten der Motorrad Anmeldung in Österreich addieren.
Wunschkennzeichen für das Motorrad – wie geht das?
Gerade beim Motorrad möchten viele nicht irgendein Kennzeichen nach der standardisierten Reihenfolge erhalten, sondern ihr individuelles Wunschkennzeichen am Motorrad anbringen, wobei natürlich der grundsätzliche Aufbau des Kennzeichens weiterhin den Normen und Gesetzen entsprechen muss und eben nur Zahlen und Buchstaben frei gewählt werden können. Hierfür bedarf es einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
- Wunschkennzeichen haben allerdings auch ihren Preis. Ganze 228,30 € kostet die Bewilligung zusätzlich zu den anderen, weiter oben bereits aufgeführten Kosten der Motorrad Zulassung.
- Außerdem gelten Wunschkennzeichen ab Datum der Reservierung nur 15 Jahre und sind dann nicht mehr gültig, es sei denn, sie werden um weitere 15 Jahre verlängert. Diese Verlängerung kostet schließlich noch einmal 214 Euro.
Motorrad abmelden in Österreich
Wer schließlich ein Motorrad wieder abmelden möchte, kann dies, anders als bei der Zulassung, in jeder Zulassungsstelle in Österreich tun. Das heißt, die Versicherungsgesellschaften spielen hierfür keine Rolle – wobei natürlich die Versicherung schließlich von der Abmeldung zu unterrichten ist.
Außerdem ist die Abmeldung völlig kostenfrei. Alles, was man beachten muss, ist das Vorweisen folgender Unterlagen zur Abmeldung des Motorrads:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)
- Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Zulassungsscheine 1 und 2
- Alle Kennzeichentafeln
- evtl. Vollmacht, falls der Abmeldende nicht der Halter des Motorrads ist
Zum Abschluss – Häufig gestellte Fragen
Kann das Motorrad nach der Abmeldung noch einige Zeit gefahren werden?
Grundsätzlich ist das Führen eines abgemeldeten Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. Ein OGH Urteil klärte allerdings, dass bis um 23:59 Uhr des Abmeldetags ein Fahren des Fahrzeugs noch zulässig ist.
Kann die Versicherung gewechselt aber die Kennzeichen behalten werden?
Ja, ein Versicherungswechsel zieht nicht automatisch auch den Wechsel der Kennzeichen nach sich.
Wer kann mit der An- und Abmeldung des Motorrads beauftragt werden?
Jede Person kann per Vollmacht die Anmeldung beziehungsweise Abmeldung eines Fahrzeugs vornehmen.
Kann ein Motorrad auf mehrere Halter zugelassen werden?
Ja, ein Fahrzeug kann auf zwei oder mehr Personen angemeldet werden. Dafür muss bei der Anmeldung ein Nachweis erbracht werden, dass die betreffenden Personen rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges sind und diese außerdem im selben Wohnbezirk wohnen.
Was ist bei Wechsel des Wohnsitzes oder Namensänderungen zu beachten?
Wird der Wohnsitz gewechselt, muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Findet beispielsweise infolge einer Heirat eine Namensänderung statt reicht die Eintragung der Namensänderung im Zulassungsschein. Beides geschieht bei der zuständigen Zulassungsstelle des aktuellen Wohnbezirks.